Die ruhige Stimme im Umgangsstreit Weil es wichtig ist, gehört zu werden.

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Seit über 2 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit Partnerschaftsgewalt und den damit zusammenhängenden Problemen und Verflechtungen. In den letzten Wochen habe ich mich ziemlich viel aufgeregt und war innerlich sehr unruhig. Das hängt damit zusammen, dass ich in den sozialen Medien und in den Nachrichten beunruhigt verfolge, wie viele Parteien für die Bundestagswahl zweifelhafte familienpolitische Maßnahmen in ihre Parteiprogramme aufnehmen – vermeintlich in ihren Bestrebungen nach Gleichberechtigung. Dass diese Maßnahmen besonders Frauen und ihre Kinder gefährden, die sich aus Partnerschaftsgewalt befreien wollen, wird scheinbar nicht gesehen.

Die Sicherheit für Frauen nach einer Gewaltbeziehung ist gefährdet

Frauen, die mich anschreiben, brauchen derzeit zunehmend keine Beratung mehr bezüglich ihrer inneren Haltung, sondern juristische Beratung. Die Änderungen im Sorge- und Umgangsrecht und im Unterhaltsrecht seit 2009 tragen in meinen Augen dazu bei, dass sich die Lage dieser Frauen seit Jahren verschärft. Maßnahmen, die jetzt von einigen Parteien angedacht werden, werden zu einer weiteren Verschärfung beitragen, z.B. das Wechselmodell als juristisch zu erzwingender Standard nach einer Trennung oder auch die gewünschte Stärkung der Väterrechte und die Änderungen des Unterhaltsrechts.

Ein besonders erschütternder Fall aus meinen Beratungen der letzten Wochen war für mich ein gerichtlich angeordnetes Wechselmodell für ein 3-jähriges Mädchen zwischen Hamm und Berlin gegen den Willen der Mutter. Die Mutter hatte sich wegen narzisstischem Missbrauch von ihrem Partner getrennt. Das Mädchen soll nun jede Woche zwischen den beiden Wohnorten der Eltern hin- und herpendeln. Viele mögen jetzt denken, dass das ein Einzelfall ist. Leider kann ich das nicht bestätigen. Es ist zwar ein extremer Fall, aber ähnliche Fälle häufen sich. Sehr häufig berichten Mütter, dass sie in einem Vergleich zu einer Zustimmung zum Wechselmodell gezwungen wurden (mit der Alternative, dass das Kind eben sonst beim Vater lebt, egal, wie die Betreuung und Sorgeverteilung vor der Trennung lief). In vielen Fällen haben die Frauen sich wegen psychischer oder körperlicher Gewalt von dem Vater ihrer Kinder getrennt. Vor dem Familiengericht wird das aber als Lüge der Frauen hingestellt, um angeblich die Kinder zu entfremden oder es findet wenig bis gar keine Berücksichtigung bei Umgangsregelungen („Der Vater hat ja nicht das Kind geschlagen oder misshandelt.“)

Umgangs-Krieg in den Kommentarspalten

Wenn man aktuell Kommentarspalten des Familienministeriums beobachtet, tobt dort ein Krieg zwischen Mütter- und Väterrechtlern. Befeuert wird das bei einigen durch die berechtigte Angst um ihre Kinder und bei anderen durch eine empfundene ungerechte Behandlung im Familienrecht. Gestützt werden diese Entwicklungen durch Statistiken und Untersuchungen, die in ihren Settings leider nur unzureichend hochstrittige Fälle und Fälle von häuslicher Gewalt und Missbrauch abdecken. Eine Familie, die sich nach einer Trennung freiwillig für ein Wechselmodell entscheidet und entsprechende räumliche und finanzielle Möglichkeiten hat, dieses Modell friedlich zu leben, ist nicht zu vergleichen mit einer Familie, der das Modell gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich aufgezwungen wurde. Die Kooperationsfähigkeit, die für dieses Modell nötig ist, widerspricht einer gerichtlichen Durchsetzbarkeit. Im Falle von Partnerschaftsgewalt können Familiengerichte geschickt instrumentalisiert werden von einem Partner, der über das Umgangsrecht weiter Kontrolle und Macht über seine geflüchtete Partnerin und gemeinsame Kinder ausüben will.  Und in vielen Fällen haben gerade Männer mehr finanzielle Möglichkeiten, so ein Verfahren durch alle Instanzen durchzufechten. Außerdem werden kritische Stimmen zum Wechselmodell, die aus Ländern kommen, die das Modell als Standard schon länger eingeführt haben, so gut wie gar nicht gehört.

Nicht gehört werden

In einer Diskussion mit einem feministischen Freund habe ich mich heute gefragt, warum diese kritischen Stimmen kaum Gehör finden. Dazu muss man wissen, dass Frauen, die diese Erfahrungen mit Institutionen gemacht haben, häufig massiv traumatisiert sind. Durch diese Erfahrungen radikalisieren sie sich. Sie werden laut und kämpfen um ihr Leben und um das Leben ihrer Kinder. Die existentielle Bedrohung, die diese Frauen erleben und die Angst, die sie um ihre Kinder haben, machen sie zu Löwinnen. Aber einer lauten und kreischenden Frau wird in unserer Gesellschaft nicht gern zugehört und genau diese Angst und Verunsicherung können Väterrechtsverbände für sich nutzen. Die Väterrechtsverbände können wiederum Männer für sich gewinnen, die keinen Zugang zu ihren Kindern erhalten, weil manche Mütter aus Rache für die Trennung einen Umgang verhindern. Außerdem werden sie von Frauen unterstützt, die neue Partnerinnen dieser Männer sind und z.B. nicht einsehen, warum der Partner so viel Unterhalt an die Kinder aus der ehemaligen Beziehung zahlen muss oder warum die Exfrau mehr Rechte hat als sie. Es ist also ein Gemisch aus Angst, Haß und Wut, das viele dieser Eltern steuert.

Das darunterliegende Interesse, das ursprünglich viele dieser Eltern teilen, wird im erbitterten Kampf um die eigenen Rechte vergessen: Dass es den Kindern möglichst gut geht.

Verständnis erarbeiten – mit Geduld und Durchhaltevermögen

Mir persönlich ist sehr daran gelegen, Verständnis zu erwirken. Denn: Entscheider in Politik und Gesellschaft kennen die realen Probleme oft nicht. Es sind Lobbyverbände, die ihre Interessen an Politiker herantragen. Je nachdem, wie gut vernetzt sie sind, je nachdem, welche finanziellen Mittel sie haben und je nachdem, wie sie auftreten, werden sie angehört und beteiligt, oder eben nicht. Leider geht so eine Lobbyarbeit aber oft nur mit einem langen Atem und mit diplomatischem Geschick. Mit Hate-Speech und Shitstorms – egal aus welcher Richtung – wird kein Gehör erreicht. Und gerade alleinerziehenden Frauen fehlen oft die zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten, ihre Interessen nachhaltig zu verkaufen und zu vertreten. Sicherlich werden zu manchen Veranstaltungen auch nicht beide kämpfenden Parteien eingeladen, weil man eine Schlammschlacht verhindern möchte. Das führt dazu, dass die realen Probleme von Trennungsfamilien nicht differenziert genug berücksichtigt werden. Und es führt dazu, dass verdeckt-radikale Vertreter mit geschickter Beziehungsarbeit aktuelle politische Bestrebungen für sich zu nutzen wissen.

Ich wünsche mir, dass folgende Punkte in der Familienpolitik mehr Berücksichtigung finden:

  1. Frauen und Kinder sollen nach der Flucht aus einer psychischen oder körperlichen Gewaltbeziehung bestmöglichen Schutz erfahren. Gewaltschutz sollte bedingungslos vor Umgangsrecht stehen. Dazu sollten Entscheider und Berater zu den Signalen von Partnerschaftsgewalt (psychisch und körperlich) und Missbrauch besser sensibilisiert und ausgebildet werden. Ein Hoffnungsschimmer ist da die Ratifizierung der Istanbul Konvention. Gemäß den Vorgaben der Istanbul Konvention sollten zügig Maßnahmen entwickelt werden, die Frauen und Kinder vor Missbrauch und Gewalt nachhaltig schützen. Verfahrensbeteiligte in Familiengerichtsverfahren sollten nachweislich unabhängig von Lobbyverbänden ausgebildet werden.
  2. Umgangsregelungen nach einer Trennung sollten sich möglichst an der Sorgeverteilung der Eltern vor einer Trennung orientieren. Ein Wechselmodell sollte nicht gerichtlich erzwingbar sein und keine Standardregelung nach einer Trennung werden. Eltern, die sich trennen, sollten zügig niedrigschwellige Beratungsangebote erhalten, wie sie Sorge und Umgang und finanzielle Belange einvernehmlich regeln können. Bei einem Verdacht auf Missbrauch oder häusliche Gewalt sollten die Eltern getrennt beraten werden. Tätern häuslicher Gewalt oder Missbrauchstätern sollte der Umgang mit Ex-Partnern und Kindern nicht oder nur nach der erfolgreichen Teilnahme an einem Täterprogramm gewährt werden und das nur unter langfristiger Überprüfung und Aufsicht, um weitere Übergriffe zu verhindern.
  3. Statistiken zu Trennungsfamilien und Umgangsregelungen sollten dringend die Themen Partnerschaftsgewalt und Hochstrittigkeit in den Blick nehmen. Es sollten valide Zahlen eruiert werden, wieviele Paare sich wegen psychischer oder körperlicher Gewalt oder Missbrauch trennen, um Gerüchte aufzuweichen, dass solche Anschuldigungen haltlos sind oder für einen ungerechten Kindesentzug genutzt werden. Dazu sollten Opfer von Partnerschaftsgewalt und Missbrauch mit allen Mitteln ermutigt werden, ihren Fall zur Anzeige zu bringen. Dies gelingt wiederum nur, wenn wir diese Opfer nach einer Anzeige juristisch und finanziell bestmöglich schützen. Schweigen brechen braucht insbesondere im Nachgang besonderen Schutz, da Frauen und Kinder in der Trennungsphase und auch in der längeren Nachtrennungsphase nachweislich besonders gefährdet sind.
  4. Das Wohl und der Schutz der Kinder sollte bei Umgangs- und Unterhaltsregelungen immer im Vordergrund stehen – vor den Rechten eines Elternteils am Kind. Dabei sollte besonders berücksichtigt werden, dass kein Kind ein Elternteil braucht, der seelisch oder körperlich das Kind und/oder den anderen Elternteil missbraucht. Missbrauchstäter gehören bestraft – auch und gerade wenn sie Eltern sind (siehe Elysium). Wenn ein Kind den Umgang mit einem Elternteil vehement ablehnt, sollte von Fachleuten (Kinderpsychologen) genau untersucht werden, ob das Kind sich zu Recht schützen möchte. Derzeit wird in diesen Fällen gern ein Parental Alienation Syndrome unterstellt, also eine Beeinflussung des Kindes z.B. von seiten der Mutter, um den Vater zu entsorgen. Nachweislich wird dieses Argument besonders in Fällen von Kindesmissbrauch oder häuslicher Gewalt angewendet, auch wenn es wissenschaftlich widerlegt ist. Das führt regelmässig dazu, dass Kinder zum Umgang mit einem missbrauchenden Elternteil gezwungen werden oder dass gar der missbrauchende Elternteil das alleinige Sorgerecht erstreitet.
  5. Entscheider, Verfahrensbeteiligte und Berater in Jugendämtern und Familiengerichten sollten besonders darin geschult werden, wie sich ein Trauma bei Opfern von Missbrauch und häuslicher Gewalt äußert. Traumatisierten Menschen wird vor Gerichten gern Erziehungsunfähigkeit oder Bindungsintoleranz gegenüber dem anderen Elternteil unterstellt, weil sie sich nicht ruhig und reflektiert verhalten oder äußern können und viele Verhaltensweisen angstgesteuert laufen. Umgekehrt sollte auch eine besondere Schulung darin erfolgen, wie sich pathologischer Narzissmus bzw. eine narzisstische Persönlichkeitsstörung erkennen lässt. Menschen mit einer narzisstischen Persönlichkeitsststörung können sich vor Gericht sehr überzeugend als Opfer bzw. als kompetenter Elternteil verkaufen.
  6. Die finanzielle Sicherung von Kindern sollte von den Möglichkeiten der Eltern entkoppelt werden, um möglichst allen Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Dazu wäre z.B. eine Kindergrundsicherung für jedes Kind geeignet. Eine Kindergrundsicherung wäre besonders für Trennungsfamilien ein hilfreiches Instrument. Damit wäre dem Ungerechtigkeitsempfinden durch Unterhaltszahlungen der Wind aus den Segeln genommen. Eine Kindergrundsicherung würde sowohl alleinerziehende Eltern entlasten, als auch Eltern, die nach einer Trennung weiter gemeinsam die Sorgeverantwortung tragen.

Bestimmt habt Ihr noch weitere Ideen. Schreibt sie gern in die Kommentare.


Bild: Pixabay, HolgersFotografie

2 Kommentar

  1. Und was ist mit narzisstisch emotionaler Gewalt Seitens der Mutter an die Kinder? Wie viele Frauen missbrauchen ihre Kinder um dem Ex zu drangsalieren und schädigen dabei die Kinder so massiv dass diese für ihr Leben geprägt sind?

    Schreiben Sie doch mal darüber einen Artikel!

    Ich jedenfalls habe den Kontakt zu meiner Erzeugerin endgültig abgebrochen und bereue es in der Jugend nicht selbst Kontakt mit dem Vater aufgebaut zu haben aber dies wurde mit allen Mitteln sabotiert.

    • Hallo Verlorene Sohn,

      wovon du berichtest ist auch traurig und lähmend. Es gibt eben beide Seiten. Missbrauch ist eben Missbrauch – egal ob weiblicher oder männlicher Täter. Alles Gute für dich!

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